Stichwort "Dienstrad-Leasing" in "News":
Am 08.11.2018 hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, welcher am 23. November vom Bundesrat bestätigt werden muss. Dieser soll die steuerliche Regelungen zu u.a. ...
Der Begriff Dienstrad-Leasing ist angelehnt an das Dienstwagen Leasing. Hier wird von einem Unternehmen einem Mitarbeiter ein Auto über das Unternehmen zur Verfügung gestellt. Beim Fahrradleasing beschafft sich das Unternehmen das Rad wie beim Dienstwagen Leasing nicht selbst, sondern least es über eine Leasinggesellschaft.
Beim Dienstrad-Leasing geht der Arbeitgeber mit einer Leasinggesellschaft einen Vertrag ein, welcher es Arbeitnehmern erlaubt über den Arbeitgeber, zu gewissen ausgehandelten Konditionen, ein Fahrrad oder Elektrofahrrad zu leasen (Rahmenvertrag).
Das Dienstrad-Leasing erstreckt sich über ein breites Spektrum an Möglichkeiten für den Arbeitgeber. Das bedeutet, der Arbeitgeber kann die Leasingraten des Rads ganz übernehmen, bezuschussen, die Pflicht-Versicherung übernehmen (oder eben nicht) sowie die Anzahl der Räder, Auswahl, als auch den Hersteller beschränken.
Das Besondere am Dienstradleasing im Vergleich zum altbekannten „Firmenwagen“ ist die günstige Privatnutzung. Solange es sich um kein besonders schnelles Fahrrad handelt (welches auch über 25 km/h noch mit Motorkraft unterstützt), wird pro Monat neben der Leasingrate nur ein geldwerter Vorteil von einem Prozent der UVP fällig. Meistens wird mit dem Modell der Gehaltsumwandlung gearbeitet. Dabei verzichtet der Arbeitgeber auf eine Gehaltserhöhung oder auf einen Teil seines bisherigen Gehalts. Stattdessen geht direkt auf der Lohnabrechnung die Leasingrate oder zumindest ein Teil davon ab. Gleiches gilt für den für die private Nutzung des Rades fälligen geldwerten Vorteil. Durch die Gehaltsumwandlung wird die Steuer- und Sozialversicherungsbelastung kleiner, die tatsächliche Gehaltseinbuße sinkt nicht so stark wie beim herkömmlichen Barkauf.
Die reelle Einsparung mit dem Dienstrad-Leasing hängt neben dem Fahrradpreis (hochpreisige Räder lohnen sich mehr) unter anderem auch von der Steuerklasse ab. Leasing-Rechner der Fahrradleasinganbieter errechnen die Vorteile häufig auch inklusive Kauf nach Leasingende. So kommen häufig Vorteile im Bereich von 20 bis 40 Prozent heraus, was allerdings nur hinkommt, wenn das Rad auch wirklich gekauft wird und nicht ein neues geleast.
21.04.2022 Toni Hahn
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