Stichwort "Kooperationsvertrag" in "Glossar":
E-Bikes oder hochwertige Fahrräder kosten gut und gerne mehre tausende Euro. Um den Betrag nicht auf einmal begleichen zu müssen, kann ein Fahrrad finanziert ...
Der Kooperationsvertrag ist ein Vertrag, welcher ein Fahrradhändler mit den Leasinggesellschaften abschließt, mit denen er zusammenarbeiten will. Dieser muss den Leasinggesellschaften teils einen Einkaufsrabatt gewähren, welcher im einstelligen Prozentbereich liegt und nach oben gedeckelt ist. Die Leasinggesellschaft zahlt an den Fachhändler immer den Verkaufspreis abzüglich Steuern, welcher in manchen Fällen kleiner als der UVP sein kann.
In Ausnahmefällen zahlt der Fahrradhändler keine Provision, nämlich wenn er das Unternehmen selbst für das Fahrradleasing mit dem jeweiligen Anbieter angeworben hat.
21.04.2022 Toni Hahn
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