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Fahrradhersteller & Fahrrad / E-Bike - Lexikon

E-Bike, Fahrrad - Lexikon
E-Bikes oder hochwertige Fahrräder kosten gut und gerne mehre tausende Euro. Um den Betrag nicht auf einmal begleichen zu müssen, kann ein Fahrrad finanziert oder aber geleast werden. Das Fahrradleasing ist ähnlich wie das Dienstwagen-Leasing über den Arbeitgeber, Leasing als Arbeitnehmer direkt ist bisher noch nicht möglich.

Das Leasen eines Fahrrads hat zur Folge, dass man zwar nicht Besitzter des Rads wird, es aber für eine gewisse Zeit - meist 36 Monate - nutzen darf. Dabei kommt man für anfallende Wartungsarbeiten auf und muss auf das E-Bike oder Fahrrad dementsprechend aufpassen. Beim Fahrradleasing ist eine Versicherung Pflicht, da die Leasinggesellschaft natürlich ihr Eigentum geschützt wissen will. Leasing ist deswegen so attraktiv, weil die Leasingrate sowie steuerliche Belastungen (geldwerter Vorteil) direkt im Rahmen der Lohnabrechnung abgezogen werden, die Rede ist vom Prinzip der Gehaltsumwandlung. Für die private Nutzung fallen übrigens nur dieser geldwerte Vorteil von einem Prozent der UVP an, ein Fahrtenbuch etc. muss nicht geführt werden.
 
 

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