Bezüglich der Privatnutzung des Dienstrads durch den Arbeitnehmer kann es dem Arbeitnehmer egal sein, ob der Arbeitgeber das Rad kauft, finanziert oder least.
Die private Nutzung des Dienstrads hat steuerlich in allen Fällen folgende Konsequenzen:
o Der Arbeitnehmer kann entweder pauschal jeden Monat ein Prozent des UVP versteuern (44 Euro Geschenkfreigrenze gilt hier nicht). Oder aber er führt ein Fahrtenbuch und trennt klar dienstlich von privat. Die Fahrt zur Arbeit zählt nicht als dienstlich.
o Versteuerung der Fahrt von und zum Arbeitsplatz wird anders als beim PKW nicht fällig (Ausnahme sind S-Pedelecs, Pedelecs und normale Fahrräder nicht).
o Werbungkosten kann der Arbeitnehmer dennoch steuerlich absetzen, es können pro Kilometer einfache Fahrt (Wegstrecke wird nur einmal gezählt) 30 Cent abgesetzt werden
o S-Pedelec wird wie PKW versteuert, da rechtlich kein Fahrrad mehr, d.h. alles ist gleich wie beim „normalen“ Fahrrad, nur dass die Fahrt von und zur Arbeit ebenfalls versteuert werden muss (0,03 % des UVP monatlich)