Stichwort "Fahrradglocke" in "Glossar":
Fahrradzubehör sind alle Gegenstände am Fahrrad die demontiert werden können, ohne das die Funktion des Fahrrads beeinträchtigt wird. Zum Fahrradzubehör gehört zum Beispiel ...
Eine Fahrradglocke ist ein laut StVZO vorgeschriebenes Fahrradbauteil. Sie dient im Verkehr dazu andere Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam zu machen.
Laut StVZO Paragraph 64a muss sie helltönend sein, was eine Verwendung einer Hupe ausschließt. Zudem schließt die StVZO die Anbringung anderer Schallzeicheneinrichtungen aus. Laut Vorschrift muss die Fahrradklingel am Lenker angebracht werden und jederzeit zugänglich sein. Sie muss der DIN ISO 7636 entsprechen, wonach eine Mindestlautstärke von 75 Dezibel gegeben sein muss.
Während früher Fahrradglocken mit einer relativ komplizierten Mechanik im inneren gängig waren, findet man heute meist einfach ausgeführte Klingeln. Hier wird ein an einer Feder befestigter „Schwengel“ gegen einen Resonanzkörper geschlagen, welcher ein lautes Geräusch macht. Diese Klingeln sind häufig deutlich kleiner als klassische Fahrradglocken und damit etwa auch am MTB oder Rennrad praktikabler. Dort muss man eine Fahrradglocke übrigens nachrüsten.
Eine Fahrradglocke bzw. Fahrradklingel gibt es in den verschiedensten Ausführungen
von verspielt, über schick bis hin zu schlicht und elegant
wichtig ist nur, dass sie helltönend und gut wahrnehmbar ist