Fahrrad News
Pedelec - eBike - Elektrofahrrad werden versicherungstechnisch unterschieden
Im deutschen Verkehr sind derzeit ca. 600.000 Pedelecs unterwegs. Unfälle nehmen zu, da man z.B. nicht jedem Rentner seine Fahrradpower / -geschwindigkeit ansieht. Die private Haftpflichtpolicen sollten hinterfragt werden, wie es bei einem Unfall mit einem Pedelec aussieht.
Die EU-Richtlinie 2002/24/EG definiert:
Ein Pedelec gilt bei folgenden Voraussetzungen als Fahrrad (und somit keine Helmpflicht, und die Fahrer benötigen keinen Führerschein. Das Rad ist über die private Haftpflichtpolice versichert):- maximale Motorleistung liegt bei 250 Watt.
- Der Motor dient nur als Trethilfe, ohne treten keine Motorunterstützung
- Die Motorleistung muss mit steigender Geschwindigkeit progressiv abnehmen.
- Bei 25 km/h muss der Motor abschalten.
Anders ist es (und deshalb aufgepasst):
- wenn höhere Geschwindigkeiten unterstützt werden (eBikes, Speedbikes etc. - wobei die Begrifflichkeiten fröhlich durcheinandergehen) oder
- die Motorleistung größer ist (also "von 0 auf 100")
- ein Fahrt alleine durch Motorkraft - ohne Treten - möglich ist
Dann gelten z.B. die Bedingungen eines Mofas / Kleinkraftrades. Das Fahrzeug braucht ein Versicherungskennzeichen und die Fahrer einen Führerschein. Nach § 36 Absatz 2 StVZO müssen die "Luftreifen von Kraftfahrzeugen" außerdem mit Profilrillen versehen.