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: Fußgängerzone

Eine Fußgängerzone ist ein Straßenbereich, in welchem Fußgänger Vorrang haben. Andere Verkehrsteilnehmer haben je nach dem zu bestimmten Zeiten ein sogenanntes Zuwegerecht, etwa um Waren ein- oder auszuladen.

Eine Fußgängerzone befindet sich in der Regel im innerstädtischen Bereich, nahe einer Einkaufsmeile oder einer Straße mit vielen Cafes, Restaurants, Bars und ähnlichem.

Ein Fußgängerbereich wird mit dem Verkehrszeichen 242.1 angezeigt, welches eine Frau mit Kind auf blauem Hintergrund zeigt. Oft wird durch Zusatzzeichen noch die Benutzung anderer Verkehrsteilnehmer teilweise erlaubt. Für diese gilt in jedem Fall eine erhöhte Rücksichtnahme auf Fußgänger. Häufig ist eine Fußgängerzone mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ für Radfahrer freigegeben, was allerdings in der Praxis Schrittgeschwindigkeit von 4 bis 7 km/h bedeutet. Somit ist durch die Fußgängerzone rollern, sodass man als Fußgänger gilt, in der Regel angenehmer.

Hier beginnt eine Fußgängerzone - ohne "Radfahrer frei" Zusatzschild müssen Radler hier schieben (oder Rollern)Alle absteigen - in einer Fußgängerzone haben Fußgänger Vorrang
wer mit dem Rad dennoch durch muss oder durch will,
der muss Schieben oder Rollern

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr

Stichwort "Fußgängerzone" in "Glossar":

Fußgängerzone in Radfahrer absteigen Schild
Bei dem Schild mit der Aufschrift „Radfahrer absteigen“, welches oft an Baustellen oder sonstigen Gefahrenstellen, an denen die Fahrbahn verengt ist, angebracht wird, handelt ...
 
 

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