Für 6 Monate werden jetzt die E-Bike-Importe aus China mit Strafzöllen belegt, nachdem die EU-Kommission am 20. Oktober 2017 eine Antidumpinguntersuchung zu den Einfuhren von E-Bikes aus China eingeleitet hatte.
Die Untersuchungen im Zeitraum vom 1.10.2016 bis zum 30.9.2017 ergaben, dass die Preise der gedumpten Einfuhren die Preise in der EU zwischen 16,2 Prozent und 43,2 Prozent unterboten hatten, und die europäischen E-Bike-Hersteller in dieser Zeit 23 Prozent Marktanteil verloren (währenddessen der Markt in dieser Zeit um 74 Prozent wuchs). In derselben Zeit sind lt. Untersuchung die Einfuhren aus China um 250 Prozent gestiegen, und deren Marktanteil um 17 Prozent gewachsen.
Die betroffenen Hersteller werden mit – 21,8 bis 83,6 Prozent beaufschlagt, wie aus dem
Amtsblatt der Europäischen Union hervorgeht (DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1012 DER KOMMISSION vom 17. Juli 2018). Bei den Strafzöllen handelt es sich um vorläufige Antidumpingmaßnahmen.
Betroffen sind: "die Einfuhren von Fahrrädern mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes 8711 60 10 und ex 8711 60 90 (TARIC-Code 8711 60 90 10) eingereiht werden."