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Mehr Schutz für Radfahrer - neuer Mindestabstand ab 2020

Autofahrer müssen größeren Abstand halten

Mehr Schutz für Radfahrer - neuer Mindestabstand ab 2020

Der neue Bußgeldkatalog sieht im Jahr 2020 deutlich höhere Strafe für rücksichtlose Autofahrer vor. Wer auf Geh- oder Radwegen oder in zweiter Reihe parkt, dem droht künftig ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro (bisher 20 Euro). Wer dabei andere behindert, gefährdet oder länger als eine Stunde dort steht, zahlt bis zu 100 Euro und kassiert einen Punkt in der Verkehrssünderkartei.

Radfahrer und E-Scooter-Fahrer dürfen nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und zwei Meter außerorts überholt werden.

Lkw über 3,5 Tonnen dürfen nur mit Schritttempo (also höchstens 11 km/h) abbiegen. Sonst werden 70 Euro und ein Punkt fällig.

 
 

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