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Fahrradhersteller & Fahrrad / E-Bike - Lexikon

Fahrrad - Lexikon
Kinderfahrrad

Räder im Bereich von etwa 12 Zoll bis 24 Zoll werden als Kinderräder bezeichnet, bei etwa 20 Zoll läuft eine fließende Grenze zu Jugendrädern, für die Gesamtheit ist also Kinder- und Jugendräder passender, welche bei 26 Zoll endet.

Vor allem Kinderräder unterscheiden sich in mancherlei Sachen signifikant von den Erwachsenenrädern, sei es bezüglich der Ausstattung oder den Allgemeinen Anforderungen die an die Räder gestellt werden.

Bei Kinderrädern unterscheidet man zwischen sogenannten Spielrädern und Kinderstraßenfahrrädern, welche sich hinsichtlich der StVZO konformen Ausstattung unterscheiden.

 
 

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