Mit dem Begriff Beleuchtung meint man in der Regel alle beleuchtungstechnischen Elemente am Fahrrad. Dazu gehören selbstleuchtende Bauteile wie das Front- und Rücklicht, aber auch reflektierende Elemente. Die Fahrradbeleuchtung besteht also aus aktiven und passiven Bestandteilen.
Fahrradbeleuchtung setzt sich aus aktiver und passiver Beleuchtung zusammen
- hier ein Frontlicht (aktive Beleuchtung) mit Frontreflektor (passive Beleuchtung)
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist in Paragraph 67 Absatz 1 beschrieben, wie die Beleuchtung an einem Fahrrad auszusehen hat. Diese hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten einige Änderungen erfahren, hinkt aber dennoch weit den derzeitig technischen Möglichkeiten hinterher. Die letzte große Neuerung bezüglich der Fahrradbeleuchtung trat am 1. Juni 2017 in Kraft.
Jedes Fahrrad welches an dem öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, muss die in der StVZO vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen vorweisen. Bei Nichteinhaltung droht Radfahrern ein Bußgeld von 10 Euro (Stand Ende 2017).