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: Überlassungsvertrag

Vertrag, welcher der Arbeitgeber (Leasingnehmer) mit dem Nutzer des Fahrrades schließt, also dem Arbeitnehmer.

In einem Überlassungsvertrag ist schriftlich folgendes festgehalten:

o Modell mit Rahmennummer

o Umfang der Kostenübernahme durch Arbeitgeber

o Zusätzlich kann der Arbeitgeber festschreiben, dass der Arbeitnehmer ein Helm tragen muss oder aber das ein Firmenlogo auf das Fahrrad kommt

o Garantierte Überlassung des Fahrrads nach der Leasinglaufzeit darf nicht im Überlassungsvertrag stehen, sonst ist es kein Dienstfahrrad mehr und der Arbeitnehmer gilt als eigentlicher Leasingnehmer (die Leasinggesellschaft „plant nur den Verkauf“, garantiert ihn aber nicht vor Laufzeitende)

Stichwort "Überlassungsvertrag" in "Glossar":

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E-Bikes oder hochwertige Fahrräder kosten gut und gerne mehre tausende Euro. Um den Betrag nicht auf einmal begleichen zu müssen, kann ein Fahrrad finanziert ...
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Überlassungsvertrag in Leasinggesellschaft
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Überlassungsvertrag in Überlassungsvertrag
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Überlassungsvertrag in Rahmenvertrag
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Überlassungsvertrag in Gehaltsumwandlung - Entgeltumwandlung
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Stichwort "Überlassungsvertrag" in "Stichwort":

Überlassungsvertrag in Rahmenvertrag
Als Rahmenvertrag bezeichnet man den Vertrag, welcher der Arbeitgeber mit der Leasinggesellschaft abschließt. Hier sind die Bedingungen des Leasings näher geregelt. Die Leasinggesellschaft ist ...
Überlassungsvertrag in Gehaltsumwandlung - Entgeltumwandlung
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Überlassungsvertrag in Bikeleasing
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Überlassungsvertrag in Easy-Bike-Leasing
Bei dem Easy-Bike-Leasing handelt es sich um ein Angebot für Fahrradleasing von dem Unternehmen Easy-Bike-Services, welches im Jahr 2016 gestartet wurde. Bei ...
Überlassungsvertrag in Jobrad
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