Ein Sonderweg für Radfahrer ist ein extra für Fahrradfahrer angelegter Weg, welcher auch ausschließlich von Radlern befahren werden darf.
Ein solcher Weg ist mit dem Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet und für Fahrradfahrer und Pedelecs verpflichtend. Die Radwegbenutzungspflicht endet, sollte an der nächsten Einmündung kein weiteres Verkehrszeichen angebracht sein, welches ihn als Sonderweg für Radfahrer oder anderen verpflichtenden Fahrradweg ausweist.
Dem Fahrradfahrer ist es bei einem schlechten Zustand des Radwegs erlaubt, bis zur nächsten Einmündung auf der Fahrbahn weiterzufahren. Ein solcher schlechter Zustand kann etwa ein Hindernis sein wie ein parkendes Auto, Mülltonnen, Schnee, Glatteis, extrem kaputter Belag oder ähnliches. Auf den Gehweg darf hingegen nur ausgewichen werden, wenn dieser per Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ ausgewiesen ist. Hier muss allerdings die Geschwindigkeit deutlich reduziert werden um keine Fußgänger zu gefährden.
Sonderwege für Fahrradfahrer gibt es in Form von straßenbegleitenden Wegen (Linie muss durchgezogen und der Weg mit Zeichen 237 gekennzeichnet sein) oder aber als baulich getrennten Radweg. Eine alleinige Kennzeichnung mit dem Radfahrer Symbol auf dem Weg oder eine rote Pflasterung etc. machen aus einem Weg noch keinen benutzungspflichtigen Sonderweg für Radfahrer.
Natürlich gilt auch bei einem Fahrradweg Rechtsfahrgebot. D.h. ohne ausdrückliche Freigabe durch ein Verkehrsschild mit Pfeilen in beide Richtungen darf ein Radweg nicht entgegen der Fahrrichtung befahren werden. Ebenfalls muss man sich auf einem Radweg rechts halten um anderen etwa gegebenenfalls das Überholen zu ermöglichen.
Ein blaues Schild macht leider noch keinen guten Fahrradweg
hier ein verpflichtender Sonderweg für Radfahrer, welcher nach rund 20 m
in einem Autoparkplatz ein jähes Ende findet
Hinweis: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.