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Helmpflicht / Radfahren ohne Helm - BGH entscheidet für den Radfahrer

Voller Schadenersatz auch wenn kein Radhelm beim Unfall getragen wird.
Jetzt ist es letztinstanzlich geklärt: Radfahrer haben bei unverschuldeten Unfällen auch wenn sie ohne Fahrradhelm gefahren sind Anspruch auf vollen Schadenersatz. So der Bundesgerichtshof in seinem Urteil von heute, bei dem er ein Urteil des OLG Schleswig einkassierte.
Wäre das Urteil anders ausgegangen, wäre de facto eine Helmpflicht quasi durch die Hintertüre der Versicherungswirtschaft erzwungen worden.
Das Urteil ist insofern logisch - auch wenn man Befürworter der Helmpflicht ist - dass erstmal der Verursacher haftet. Punkt. Sonst müssten bald auch Fußgänger Helme tragen oder dürften nur noch mit Schutzkleidung wie Knieschützern etc. aus dem Haus gehen.
Konfliktsituation zwischen Radfahrern und Autofahrern und zwischen Radfahrern und Fußgängern muß und sollte der Gesetzgeber lösen und nicht den Versicherungen und Gerichten überlassen. Jede Verkehrsteilnehmergruppe hat ihre eigen Erfordernisse (z.B. eine eigene Spur, mit baulicher Abgrenzung zum anderen Verkehrsmitteln). Unser Nachbarland die Niederlande (Holland) macht es uns schon lange vor und räumt dem Radfahren den entsprechend Raum und Schutz ein.