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Stuttgart fördert seit 04. Oktober 2018 private E-Lastenräder

Stuttgart - Baden-Württemberg. Seit dem 04.10.2018 werden von der Landeshauptstadt Stuttgart private Lastenfahrräder mit bis zu 2000 Euro gefördert. Die Förderrichtlinie „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ ist Teil eines Aktionsplans für nachhaltige Mobilität. Hier erfahren Sie welche Voraussetzungen für die Förderung gegeben sein müssen und welche Modelle alles gefördert werden.

Stuttgart fördert seit 04. Oktober 2018 private E-Lastenräder

Seit einiger Zeit werden vom Land Baden-Württemberg die Anschaffung von Lastenrädern gefördert, diese bis zu 30 prozentige Förderung richtet sich jedoch an Unternehmen, Freiberufler sowie gemeinnützige Organisationen (L-Bank Lastenrad-Förderung).

Bisher gingen dabei Privatpersonen leer aus. Hier setzt die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg - Stuttgart - nun selbst an. Für alle ab 04. Oktober 2018 bestellten Lastenräder mit Elektroantrieb steht nun ein Fördertopf in Höhe von insgesamt 250.000 Euro für 2018 bereit. Diese können geleast oder klassisch gekauft werden, Grundvoraussetzung ist jedoch der Elektroantrieb.

Im Zentrum steht die Entlastung der Stuttgarter Straßen sowie die Förderung von Stuttgarter Familien und Alleinerziehenden. Wer mit mindestens einem eigenen Kind (bis 18 Jahre) im eigenen Haushalt in Stuttgart lebt kann die Förderung beantragen. Als Bedingung gilt dabei unter anderem, dass ein Aktionslogo, welches auf die Förderung durch die Stadt Stuttgart hinweist, auf dem E-Lastenrad angebracht werden muss. Ziel der Initiative ist, das die geförderten Stuttgarter ohne Kfz oder Zweitwagen auskommen.

Welche E-Lastenräder sind förderungswürdig

Die Förderung der Stadt Stuttgart gibt es nur für herkömmliche Pedelecs, landläufig teils einfach nur als E-Bike bezeichnet. Sogenannte schnellen Pedelecs (S-Pedelecs), welches bis zum Erreichen von 45 km/h unterstützen, werden nicht gefördert.

Grundvoraussetzung ist, dass eine Zuladung von 40 kg zusätzlich zum Fahrergewicht mit dem Lasentrad möglich ist. Zudem muss das Fahrrad einen verlängerten Radstand aufweisen oder eine Transportmöglichkeit aufweisen, welche unlösbar mit dem Lastenrad verbunden ist. Das eine Transportmöglichkeit für Kinder dabei gegeben sein muss ist übrigens nicht Gegenstand der Förderung. Es können E-Lastenräder mit zwei oder drei Rädern gefördert werden.

Welche E-Lastenrad Modelle werden beispielsweise gefördert

  • Riese und Müller: Multicharger, Load, Packster

  • Urban Arrow: Family, Shorty, Cargo Tender

  • Babboe: Big-E Qwic, Carve-E, Carve Mountain, City-E, City Mountain, City Limited Edition, Curve-E, Curve Mountain, Max-E, Mini-E, Mini Mountain

  • Pfau Tec: Carrier

  • Triobike: Boxter-E, Cargo Big, Mone E, Taxi

  • Winora: E-Load

  • Hercules: Cargo 500, Cargo 1000, Rob Cargo R7

  • Gazelle: Panasonic Puur NL + C7 HFP

  • Pedal Power: E-Harry Cargo Brose

  • Muli: E-Muli

  • Chike: e-kids, e-cargo

  • E-Bike Manufaktur: Fr8

  • Jonny Loco: E-Cargo Cruiser

  • Winther: Kangaroo Luxe, Cargoo, Kangaroo Lite

  • Larry vs Harry: StePS eBullitt E8000, StePS eBullitt

  • i:SY: E-Cargo

  • Yuba: Spicy Curry Bosch

  • Nihola: e-4.0 Promovec, e-Family Promovec, e-Low Promovec

  • Bakfiets: CargoTrike e-Cruiser Wide Steps, e-Classic Wide Steps, e-Classic Long Steps, e-Cruiser Long Steps

  • HNF Nicolai: CD1 Cargo

Wie hoch ist die Stuttgart E-Lastentrad Förderung

Kauft eine Stuttgart Familie ein E-Lastenrad, oder least dieses so können bis zu 50 Prozent des Anschaffungspreises als Förderung gewährt werden. Die höchste Förderungssumme liegt dabei bei 2000 Euro. Dabei werden allerdings nur 1500 Euro sofort zugeschossen. Die restlichen 500 Euro sind erst drei Jahre nach dem Kauf möglich, als sogenannter Nachhaltigkeitsbonus. Voraussetzung für die Bonuszahlung nach drei Jahren ist die Abmeldung eines Kfz in diesen drei Jahren (ersatzlos) oder gar kein angemeldetes Kfz in diesem Zeitraum.

Wie die E-Lastenradförderung in Stuttgart abläuft

Wer ein E-Lastenrad mithilfe der Förderung der Stadt Stuttgart erwerben will, muss dazu unter www.stuttgart.de/lastenrad einen Förderantrag ausfüllen. Dieser ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss dann mit Nachweis des 1. Wohnsitzes in Stuttgart an die Stadt Stuttgart gesendet werden. Zusätzlich müssen eine Ausweiskopie sowie ein Nachweis für mindestens ein im Haushalt lebendes Kind eingereicht werden, z.B. über eine erweiterte Meldebescheinigung.

Dabei wird anfangs bis zum 31.10.2018 schlicht gesammelt wie viele Anträge eingehen. Die Bearbeitung erfolgt dabei erst im November. Die Förderung wird nach Eingang der Anträge verteilt. Dabei werden jedoch bis zum Stichtag dem 31.10.2018, sollten mehr Anträge eingehen als Förderungsmittel zur Verfügung stehen, die einzelnen Fördersummen gekürzt. Somit sollen alle bis dahin eingegangenen Einträge gleich behandelt werden. Dabei werden hier die 1.500 Euro Grundförderung als Basis genommen, sodass theoretisch 167 E-Lastenräder mit der vollen Förderungssumme gefördert werden können.

Ist die Förderung bewilligt, so erhält die Familie oder der Alleinerziehende Elternteil einen sogenannten Zuwendungsbescheid. Nach dem Kauf oder Leasing des E-Lastenrads muss dann der Verwendungsnachweis zusammen mit einem einer Kopie des Kaufbelegs oder Leasingvertrags bei der Landeshauptstadt Stuttgart eingereicht werden. Ebenfalls abgegeben werden muss ein Zahlungsnachweis, wie etwa eine Kopie des Kontoauszugs oder der Barzahlungsquittung. Danach wird der Förderungsbetrag von der Stadt Stuttgart überwiesen.

Wer den Nachhaltigkeitsbonus möchte, muss nach drei Jahren bei der Landeshauptstadt Stuttgart einen Nachweis über die Abmeldung des Autos oder aber eine Eigenerklärung über den Nicht-Besitz und nicht-Verwendung eines Autos im Haushalt erbringen.

Die 2018er Stuttgarter E-Lastenradförderung zusammengefasst:

  • Förderung für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt unter 18 Jahren

  • 250.000 Euro Förderungstopf für 2018 --> 167 Räder  mit max. Förderungssumme oder mehr Lastenräder mit geringerer Förderung

  • Anfangs 1.500 Euro maximale Förderung, nach drei Jahren möglicherweise bis zu 500 Euro zusätzlich (max. 50 Prozent der Anschaffungskosten)

  • Nur E-Lastenräder mit elektrischer Unterstützung bis zum Erreichen von 25 km/h förderungswürdig (Pedelecs)

  • zahlreiche zwei- oder dreirädrige E-Lastenräder möglich, z.B. von Riese und Müller, Winora, Urban Arrow, Babboe, Larry vs Harry usw.

  • Anträge ab 04.10.2018 stellbar, erste Bewilligungen frühestens ab 31.10.2018

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