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Fahrradhersteller & Fahrrad / E-Bike - Lexikon

E-Bike, Fahrrad - Lexikon
Als Rahmenvertrag wird unter anderem die Vereinbarung zwischen einer Leasinggesellschaft und einem Unternehmen bezeichnet, welches für das Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter Fahrräder oder E-Bikes least.
Im Rahmenvertrag legt das Unternehmen gemeinsam mit dem Leasinggeber (also der Leasinggesellschaft) fest, welche "Spielregeln" für das Leasing gelten. Also zu welchen Konditionen das Leasing abläuft, die Anzahl der Räder pro Mitarbeiter und welche Preisrahmen pro Mitarbeiter gelten sollen. Die einzelnen Räder welche der Mitarbeiter dann least werden in einem Überlassungsvertrag festgehalten, wo auch geregelt ist in welchem Umfang sich das Unternehmen daran beteiligt.