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Fahrradhersteller & Fahrrad / E-Bike - Lexikon

E-Bike, Fahrrad - Lexikon
Als Kooperationsvertrag wird ein Vertrag zwischen Fahrradhändler und Leasinggesellschaft bezeichnet. Die Leasinggesellschaft bezieht über den Händler ihre Leasingräder, welche sie wiederum über einen Rahmenvertrag zu gewissen Konditionen Unternehmen zur Verfügung stellt. Darin ist z.B. aufgeführt ob für ein Fahrradleasing eine Provision an die Leasinggesellschaft fällig wird, oder ob etwa Kosten für die Abwicklung des Fahrradleasings durch die Leasinggesellschaft anfallen.

Um als Arbeitnehmer also bei einem Fahrradhändler ein E-Bike oder Fahrrad leasen zu können, muss dieser wie das eigene Unternehmen mit dieser Leasinggesellschaft einen Vertrag abgeschlossen haben. Um herauszufinden welcher Händler mit welcher Leasinggesellschaft zusammenarbeitet, kann man die Händlersuchfunktion der jeweiligen Leasinganbieter nutzen.