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Fahrradhersteller & Fahrrad / E-Bike - Lexikon

E-Bike, Fahrrad - Lexikon
Bei einem geldwerten Vorteil handelt es sich um einen Begriff aus dem Steuerrecht, welches beim Fahrrad und E-Bike beim Fahrradleasing wichtig ist. Da der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer beim Fahrradleasing vergleichsweise günstig ein Fahrrad oder E-Bike zur Verfügung stellt, unterstellt der Gesetzgeber dem Dienstradler einen finanziellen Vorteil. Für die Attraktivität des Fahrradleasing sorgt der Umstand, dass 2012 beschlossen wurde, dass dieser fianzielle Vorteil (geldwerter Vorteil) pauschal mit einem Prozent der UVP monatlich versteuert werden kann. Dieser wird im Rahmen der Gehaltsumwandlung zuerst auf das Bruttogehalt draufgerechnet und im nächsten Schritt besteuert, sprich vom Nettogehalt abgezogen (1 Prozent Regelung). Wichtig wird der geldwerte Vorteil auch im Falle eines Kaufs bei Leasingende, besteuert wird hier die Differenz zwischen dem angenommen Restwert des Rads und dem tatsächlich an die Leasinggesellschaft gezahltem Kaufpreis. Seit Mitte 2017 wird der Restwert mit 40 Prozent angenommen, der tatsächliche Kaufpreis liegt aber darunter, sodass die Leasinggesellschaften beschlossen haben den geldwerten Vorteil für ihre Dienstradler zu versteuern.