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Fahrradhersteller & Fahrrad / E-Bike - Lexikon

E-Bike, Fahrrad - Lexikon
Als Überlassungsvertrag wird die vertraglich geregelte Überlassung eines Dienstrads an den Arbeitnehmer bezeichnet. Der Überlassungsvertrag regelt beim Fahrradleasing zu welchen Bedingungen der Arbeitnehmer von seinem Unternehmen ein Dienstrad zur Verfügung gestellt bekommt. Im Überlassungsvertrag ist unter anderem festgelegt ob und in welchem Umfang sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt sowie natürlich um welches Fahrrad- oder E-Bike Modell es sich handelt.
 
 

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