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Fachberatung rund ums Fahrrad und E-Bike

Fahrrad, Fahrradkleidung

E-Bike Helm

Während es für elektrisch unterstütze Räder, welche bis zum Erreichen von 25 km/h die Antriebskraft des Fahrers, die er aufs Pedal bringt, jeweils vervielfachen (Pedelecs - oft umgangssprachlich fälschlicherweise ebenefalls als E-Bike bezeichnet), keine Verpflichtung für das Tragen eines Kopfschutzes gibt, existieren für schnellere als auch rein elektrisch betriebene Fahrräder (E-Bikes) verbindliche gesetzliche Regelungen.
E-Bike Helm

Unter die Bezeichnung E-Bike Helm fallen im allgemeinen Sprachgebrauch Helme für S-Pedelecs, also Fahrräder mit einem zusätzlichen elektrischen Motor, welcher bis zum Erreichen von 45 km/h den Nutzer unterstützt. Dort ist derzeit die rechtliche Situation noch relativ umstritten, wobei es als Konsens gilt, dass gewöhnliche Fahrradhelme für diese Geschwindigkeiten nicht ausgelegt sind. Streitthema ist, inwiefern gesonderte Helme für diese Radgattung verpflichtend werden sollen und welchen Anforderungen sie genügen müssen. Problematisch ist hier die unklar definierte rechtliche Definition eines Helmes für S-Pedelecs. Für diese gilt, da sie inzwischen von der Bundesregierung als sogenannte Kleinkrafträder gesehen werden folgender Abschnitt aus der Straßenverkehrsordnung im Paragraph 21a:

"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."

Die geeigneten Schutzhelme für Mofas oder Motorräder sind rechtlich besser definiert. Aus ihren Vorgaben lässt sich ableiten, dass für diese Geschwindigkeiten weder Fahrradhelm, Bauarbeiterhelm oder Stahlhelm und ähnliches geeignet sind. 
Da die Helme für die Fahrer eines Kleinkraftrades zwar ausreichend Schutzwirkung bieten, aufgrund ihrer Konstruktion für einschließlich motorbetriebene Fahrzeuge aber nicht für Fahrräder ausgelegt sind, kommt hier ein großes Problem zu Tage. Der Fahrer eines S-Pedelecs wäre zwar damit gut geschützt, würde aber wahrscheinlich nach wenigen Kilometern kollabieren. So bieten diese Helme keinesfalls ein ähnliches ausgeklügeltes Ventilationskonzept, wie es heutige Markenfahrradhelme offerieren.

Da die Situation bekannt ist, werden nun von immer mehr Herstellern sogenannte E-Bike Helme für S-Pedeles angeboten, welche auf die speziellen Bedürfnisse dieser Klientel eingehen. Diese sind dann etwas schwerer (etwa 500 Gramm mehr) und bieten eine nicht ganz so gute Belüftung wie herkömmliche Radhelme es meist tun. Die Hersteller versprechen aber eine erhöhte Sicherheit gegenüber konventionellen Helmen fürs Rad, auch diverse Tests beispielsweise von Stiftung Warentest bezeugen dies. Problematisch bei diesen Modellen ist, dass es für S-Pedelec Helme noch keine rechtliche Definition und Normen zur Durchführung von Tests gibt, wie die Europanorm für Fahrradhelme DIN EN 1078, welche meist als einzige Norm angegeben sind (Stand Dezember 2016). Hersteller solcher Helme sind beispielsweise Casco oder Cratoni.

Logo des Helmherstellers Casco

Für richtige E-Bikes, also Fahrräder die eher Mofas als Fahrräder ähneln und selbstständig auf bis zu 20 km/h beschleunigen, gibt es wie bei Fahrrädern und Pedelecs keine Helmpflicht. Für alle E-Bikes die höhere Geschwindigkeiten durch den Motor erreichen gilt die analoge Gesetzgebung wie für S-Pedelecs. Hier sollte auch das Tragen eines Kleinkraftradhelmes keinerlei Problem darstellen, lässt sich ein E-Bike doch ohne eigene körperliche Anstrengung fahren. 

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